Unter welche Bedienungen dürfen die Dienstleistungen Angeboten werden:
Ab 01.03.2021 ist die Nagel- und Handpflege im hygienisch oder pflegerisch
erforderlichen Umfang grundsätzlich erlaubt.
2Abweichend von Satz 1 und von Abs. 1 Satz 1 dürfen die Dienstleistungen der Friseure
sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nicht medizinische Fuß-,
Hand- , Nagel- und Gesichtspflege angeboten werden; insoweit gilt Abs. 1 Satz 4
entsprechend mit den Maßgaben, dass das Personal eine medizinische Gesichtsmaske im
Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen tragen und eine Steuerung des Zutritts
durch vorherige Terminreservierung erfolgen muss. 3Die FFP2-Maskenpflicht entfällt
insoweit, als die Art der Leistung sie nicht zulässt. 4Der Dienstleister hat die Kontaktdaten der
Kunden nach Maßgabe von § 1 Abs. 3 zu erheben.“‘
Liebe Kunden, ich biete sie einen Termin telefonisch im voraus aus zu machen unter:
Festnetz: 08631/1883094
Handy: 01746963186
oder per Email: info@wellness-veda-muehldorf.de